Die besten Förderungen und Zuschüsse für Treppenlifte
Kosten für einen Treppenlift belaufen sich zumeist auf mehrere tausend Euro. Je schwieriger der Treppenverlauf ist, desto höher sind die Preise für die Mobilitätshelfer.
Kosten für einen Treppenlift belaufen sich zumeist auf mehrere tausend Euro. Je schwieriger der Treppenverlauf ist, desto höher sind die Preise für die Mobilitätshelfer.
Können Betroffene die Kosten für einen Treppenlift nicht allein aufbringen, haben sie in aller Regel die Möglichkeit, Förderungen und Zuschüsse in Anspruch zu nehmen.
Inhaltsverzeichnis
Verschiedene Träger gewähren Zuschüsse für Treppenlifte. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren. Wichtig ist, sich frühzeitig über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu informieren, denn teilweise sind die Anträge beim jeweiligen Träger vor Auftragserteilung zu stellen.
Wer Wohnräume oder das Treppenhaus barrierefrei umbauen möchte, kann über die Pflegeversicherung einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Hierfür ist es erforderlich, dass ein Pflegegrad erteilt wurde. Es spielt jedoch keine Rolle, welcher Pflegegrad zugeordnet wurde. Die Bescheinigung über den Erhalt eines Pflegegrads genügt. Generell beläuft sich die Maximalhöhe für diesen Zuschuss auf 4.000 Euro je Person und Maßnahme. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.000 EUR, also bis zu 16.000 EUR betragen und somit die Kosten für den Treppenlift finanzieren. Eine Antragstellung erfolgt über die Pflegeversicherung. Für die Antragstellung ist in der Regel ein formloses Schreiben ausreichend, indem die notwendige Maßnahme (z.B. der Einbau eines Treppenliftes) beschrieben und mit dem Angebot der Maßnahme belegt wird.
Die staatliche Förderbank KfW vergibt verschiedene Sonderkredite und Investitionszuschüsse. Ein häufig gewähltes Angebot ist das KfW-Programm „455-B Barrierereduzierung Investitionszuschuss“ das eine Beteiligung von maximal zehn Prozent bzw. 5.000 Euro je Wohneinheit für förderfähige Investitionskosten ermöglicht. Als förderfähig gelten all die Umbaumaßnahmen, die darauf ausgelegt sind, Barrieren in den eigenen vier Wänden zu minimieren und eine altersgerechte Wohnumgebung zu erschaffen. Ein Anspruch für diesen KfW-Zuschuss besteht für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, als auch Mieter von Wohnungen.
Eine weitere Option ist das KfW-Programm „159 – Altersgerecht Umbauen“, das ebenfalls einen Kostenzuschuss für Treppenlifte ermöglicht. Dieses Programm ist ein staatliches Darlehen mit lukrativen Zinsvergünstigungen und Sonderkonditionen. Förderfähig sind Investitionskosten mit einem Kreditbetrag von maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit. Der Zinssatz wird wahlweise für die ersten 5 oder 10 Jahre festgeschrieben und liegt aktuell bei einem effektiven Jahreszins ab 2,84 %. Als förderberechtigt gelten alle Wohnungs- und Hausbesitzer oder Mieter, die barrierefreien oder barrierereduzierten Wohnraum errichten möchten.
In einigen Bundesländern gibt es regionale Förderprogramme, bei denen Betroffene zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse beim Erwerb eines Treppenlifts erhalten. Aktuelle Förderprogramme gibt es beispielsweise in Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen. Je nach Bundesland und Region bestehen in anderen Gebieten ebenfalls gute Chancen auf eine Förderung, da immer wieder neue Förderprogramme angeboten werden. Nähere Informationen gibt es über das für den eigenen Wohnort zuständige Versorgungsamt.
Sind Betroffene infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit auf den Treppenlift angewiesen, übernimmt die Berufsgenossenschaft zumeist die kompletten Kosten für den Treppenlift. Mit dieser Unterstützung möchten die Vereinigungen ihren Mitgliedern die Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben ermöglichen.
Kommt die Pflegeversicherung nicht für eine Förderung des Treppenlifts auf, ist eine Antragstellung auf Kostenübernahme bei der Agentur für Arbeit möglich. Allerdings dürfen Antragsteller in dem Fall keine Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung haben. Diese Ansprüche bestünden nur für Personen, die mindestens 15 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Finanzielle Unterstützung durch das Arbeitsamt gewährleistet die Initiative „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“. Eine finanzielle Unterstützung ist für all die Personen möglich, die auf den Treppenlift angewiesen sind, um auch weiterhin an ihrem bisherigen Arbeitsplatz tätig zu sein ohne eine andere Arbeitsstelle anzutreten.
Ein Anspruch auf Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung besteht für all die Personen, die an einer Behinderung leiden und für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit auf einen Treppenlift angewiesen sind. Alle wichtigen Voraussetzungen sind ebenfalls erfüllt, falls die Umbaumaßnahme oder der Lift dringend notwendig ist, um nach einer Erkrankung oder Verletzung wieder ins Berufsleben einzusteigen. Grundlegende Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, mindestens 15 Jahre lang regelmäßig Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt zu haben. Optimale Voraussetzungen für den Erhalt eines Zuschusses liegen beispielsweise dann vor, falls ein Treppenlift erforderlich ist, weil der eigene Arbeitsplatz nicht ins Erdgeschoss verlegt werden kann.
Möchte ein Arbeitgeber einen Treppenlift für Mitarbeiter mit Behinderung einbauen lassen, kann das Integrationsamt finanzielle Zuschüsse bewilligen. Das Amt befasst sich mit der Verwaltung von Ausgleichsabgaben all der Arbeitgeber, die nicht die durch den Gesetzgeber festgelegte Anzahl an Schwerbehinderten einstellen. Ausgleichszahlungen werden an die Arbeitgeber weitergeleitet, bei denen Personen mit schweren Behinderungen angestellt sind. Für gewöhnlich beläuft sich die Fördersumme auf 80 Prozent aller Kosten für den Treppenlift. Oftmals bewilligt das Integrationsamt sogar eine komplette Kostenübernahme.
Trägt kein anderer Förderträger zur Kostenübernahme für den Treppenlift bei, ist das Sozialamt zumeist ein alternativer Ansprechpartner. Das Sozialamt trägt einen Teil der Gesamtkosten jedoch nur dann, falls Betroffene die Kosten nicht aus eigener Tasche übernehmen können. Für eine Erbringung dieses Nachweises ist es erforderlich, das Sozialamt detailliert über die eigene finanzielle Situation zu informieren. Nach Überprüfung der Angaben entscheidet das Amt über eine etwaige Kostenbeteiligung. Die Chancen auf eine Bewilligung erhöhen sich für alle Personen, welche den Lift langfristig nutzen möchten. Eine finanzielle Förderung durch das Sozialamt beschränkt sich stets auf das günstigste Modell bzw. den günstigsten Anbieter.
Wichtiger Hinweis: Bei jeder Zuschuss- oder Förderungsmöglichkeit ist zu beachten, dass die Beantragung stets vor dem Einbau eines Treppenlifts zu beantragen ist.
Steuerpflichtige Berufstätige oder Rentner können die Kosten für einen Treppenlift unter dem Bereich „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzen. Dieser Kategorie gehören beispielsweise Krankheitskosten an, die das zumutbare Maß in Relation zum zu versteuernden Einkommen überschreiten. Solche steuerlichen Vergünstigungen können Betroffene auch dann beanspruchen, falls diese bereits Zuschüsse von anderen Trägern erhalten haben. Eine weitere Option zur Senkung der Steuerlast ist der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag. Diesen Behinderten-Pauschbetrag können Steuerpflichtige in ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen.