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Pflegeunterstützungs- & -entlastungsgesetz 2024

Im Mai 2023 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) . Ein Meilenstein in der Pflegereform, der ab dem 1. Januar 2024 signifikante Veränderungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bringt.

Von Melanie Gerardo, Privatinstitut für Transparenz im Gesundheitswesen GmbH
01. Januar 2024
Pflegeunterstützungs- & -entlastungsgesetz
©YuriarcursPeopleImages | Freepik.com

Der Fokus liegt auf einer umfassenderen, gerechteren und flexibleren Pflege, die auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen eingeht.

Verbesserte Leistungen für Pflegebedürftige

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat unter anderem das Ziel, Pflegebedürftigen ein höheres Maß an Selbstbestimmung und Lebensqualität zu ermöglichen. Dies gelingt beispielsweise mit der Erhöhung der Pflegegelder. Pflegebedürftige können diese Gelder flexibler einsetzen, um ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen. 

Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) ist die verstärkte Unterstützung pflegender Angehöriger.

Pflegende Angehörige können erweiterte Angebote zur Pflegeberatung und -schulung wahrnehmen und erhalten verbesserte Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Ergänzend dazu wird die psychosoziale Unterstützung durch Beratungsangebote und Selbsthilfegruppen verstärkt. Des Weiteren sieht das Gesetz auch vor, dass Angehörige, die Pflegeleistungen erbringen, eine bessere soziale Absicherung erhalten, beispielsweise durch Anrechnung der Pflegezeiten auf die Rentenversicherung.

Digitalisierung in der Pflege

Neben den direkten finanziellen und organisatorischen Verbesserungen bringt das PUEG auch Neuerungen im Bereich der digitalen Gesundheitsanwendungen und Services mit sich. Diese digitalen Lösungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Modernisierung der Pflege. Durch den Einsatz von digitalen Hilfsmitteln wie Telemedizin oder Pflege-Apps ist es möglich, die Pflege effizienter und zugänglicher zu gestalten. 

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz: Pflegekräfte stärken

Das Gesetz trägt auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte bei. Es sieht eine gerechtere Bezahlung, bessere Arbeitszeiten und mehr Möglichkeiten zur Weiterbildung vor. Die Stärkung der Pflegekräfte ist ein entscheidender Schritt, um die Qualität der Pflege langfristig zu sichern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Pflegeleistungen – Was ändert sich?

Änderungen ab 2024:

  • Zum 1. Januar werden sowohl das Pflegegeld nach XI § 37 als auch die Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI um 5 Prozent erhöht. Diese Erhöhung soll den steigenden Kosten und Bedürfnissen der Pflegebedürftigen Rechnung tragen. 
  • Darüber hinaus steht pflegenden Angehörigen das Pflegeunterstützungsgeld nun jährlich zur Verfügung. Dieses können sie für bis zu 10 Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch nehmen.
  • Der Auskunftsanspruch nach § 108 SGB XI wird weiter ausgebaut. Demnach erhalten Versicherte die Möglichkeiten, halbjährlich eine Auskunft über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und Kosten zu erhalten. Dies erhöht die Transparenz und erleichtert die Nachvollziehbarkeit der Leistungen.

Änderungen ab 2025:

  • Ab Anfang Januar 2025 werden alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht – sowohl im häuslichen als auch im teil- und vollstationären Bereich. Diese Erhöhung schließt auch das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen mit ein.
  • Eine weitere bedeutende Änderung ist die Einführung eines gemeinsamen Jahresbeitrags gemäß § 42a SGB XI für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli. Damit steht Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen künftig ein jährlicher Gesamtleistungsbeitrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, den sie flexibel nutzen können.
  • Außerdem entfällt die Notwendigkeit einer sechsmonatigen Vorpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege. Damit haben Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2 Anspruch auf Verhinderungspflege.

Für 2028 ist eine weitere Erhöhung geplant, die sich an der Kerninflationsrate der vorhergehenden drei Jahre orientiert.

Fazit

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist ein bahnbrechender Schritt für die Pflege in Deutschland. Durch dieses Gesetz werden nicht nur Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar entlastet. Ziel ist auch die Stärkung und Unterstützung von Pflegekräften. Die Maßnahmen sind entscheidend, um den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft gerecht zu werden und eine hochwertige Pflege für alle Bedürftigen zu gewährleisten.

Von Melanie Gerardo, Privatinstitut für Transparenz im Gesundheitswesen GmbH

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