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24-Stunden-Pflege durch Betreuungskraft: Alles was Recht ist

Ist eine 24-Stunden-Pflege legal? Welche Voraussetzungen müssen pflegebedürftige Personen erfüllen? Diese Fragen tauchen in den Beratungen immer wieder auf. Wir klären auf.

Von Brinkmann Pflegevermittlung GmbH
09. Juni 2023
Betreuungskraft in der 24-Stunden-Pflege

Rechtliche Vorgaben: Legale Anstellungen

Immer wieder taucht das Gerücht auf, die 24-Stunden-Pflege durch eine osteuropäische Betreuungskraft sei illegal. Um es klar zu sagen: Die 24-Stunden-Pflege ist legal. Jetzt kommt das Aber: Wenn die Betreuungskraft nicht schwarz beschäftigt wird und die rechtlichen Vorgaben wie geregelte Arbeitszeiten und das deutsche Mindestlohngesetz eingehalten werden.

Im Prinzip haben Sie drei Möglichkeiten, eine Betreuungskraft einzustellen. Erstens, das sogenannte Entsendemodell. Zweitens, als eigene Angestellte. Und drittens, indem Sie eine selbstständige Betreuungskraft beauftragen.

Die Arbeitsmodelle aus gesetzlicher Sicht

Die häufigste Form ist das Entsendemodell nach der EU-Entsenderichtlinie. Beim Entsendemodell beauftragen Sie ein ausländisches Unternehmen mit der Entsendung der Betreuungskraft nach Deutschland. Den Vertrag schließen Sie mit der – meist – osteuropäischen Firma ab. Die Suche und Vermittlung übernimmt eine deutsche Agentur, die auch die rechtlichen Vorgaben wie die rechtmäßige Abführung von Sozialabgaben und Krankenkassenbeiträgen sowie die Einhaltung des Mindestlohns und des Urlaubsanspruchs überprüft.

Die zu Ihnen entsandte Betreuungskraft ist in ihrem Heimatland über das entsendende Unternehmen sozialversichert. Aber: Die EU-Entsenderichtlinie folgt dem Arbeitsortprinzip. Das bedeutet, der osteuropäische Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Zeit der vorübergehenden Beschäftigung in Deutschland die am jeweiligen Arbeitsort maßgebliche Arbeitsbedingungen gewähren. Deswegen erhalten die osteuropäischen Arbeitskräfte auch den deutschen Mindestlohn – mindestens. Die Arbeitszeit ist auf maximal 48 Stunden pro Woche begrenzt. Es gilt die 6-Tage-Woche.

Prinzipiell besteht als zweite Möglichkeit, selbst Arbeitgeber zu werden: Sie stellen eine Betreuungskraft ein. Selbstverständlich gelten auch in diesem Fall die Bedingungen des deutschen Arbeitsrechts. Sie müssen Sozialabgaben entrichten, mindestens den Mindestlohn zahlen, für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sorgen und Versicherungen abschließen. Der Aufwand ist dementsprechend hoch, sodass das Modell von Privatpersonen selten gewählt wird.

Die dritte Option ist die Beauftragung einer selbstständigen Betreuungskraft. Diese Option hat einen Haken: Wenn eine Betreuungskraft über einen längeren Zeitraum selbstständig für Sie arbeitet, geht der Gesetzgeber von einer Scheinselbstständigkeit aus. In diesem Fall müssen Sie Sozialabgaben nachzahlen. Außerdem sind selbstständige Betreuungskräfte in Deutschland schwer zu finden.

Sie haben weitere Fragen zum rechtlichen Rahmen? Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin.

Grundpflege, nicht medizinische Pflege durch eine Betreuungskraft

Eine weitere rechtliche Vorgabe betrifft die Art der Pflege. 24-Stunden-Betreuungskräfte sind in der Regel keine examinierten Pflegekräfte. Das bedeutet: Sie dürfen keine medizinischen Leistungen ausüben. Dazu zählt das Spritzensetzen, der Verbandswechsel, die Verabreichung von Medikamenten, das Blutdruckmessen und so weiter. Diese Tätigkeiten übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst.

Versicherungen: Haftpflicht, Kasko und Sozialversicherungen

Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft – wie gesagt – über den osteuropäischen Arbeitgeber sozialversichert und darüber hinaus auch haftpflichtversichert. Professionelle Vermittlungsagenturen wie die Brinkmann Pflegevermittlung lassen sich diese Grundvoraussetzungen in den Kooperations- und Dienstleistungsverträgen zusichern.

Die einzige Versicherung, die unter Umständen von der gepflegten Person oder den Angehörigen erweitert werden muss, ist die Kaskoversicherung für das Fahrzeug. Und zwar dann, wenn die Betreuungskraft das Auto während der Betreuungszeit nutzen soll. Etwa um Einkäufe zu erledigen oder für Arztfahrten.

Betreuungskraft: Der wohnliche Rahmen

Eine Betreuungskraft hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer oder eine eigene Wohnung. Um die Privatsphäre sicherzustellen, muss das Zimmer abschließbar sein. Das Zimmer sollte mit einem Bett, einem Schrank, einem Tisch, einem Stuhl sowie mit Lampen ausgestattet sein. Ein Kellerraum wird nicht akzeptiert.

Betreuungskräfte freuen sich, wenn sie persönliche Gegenstände wie Bilder in das Zimmer einbringen dürfen. Schön ist, wenn ein Internet- und Telefonanschluss vorhanden ist, den die 24-Stunden-Pflege nutzen darf. Vorgeschrieben sind die Anschlüsse allerdings nicht.

Ein eigenes Badezimmer für die Betreuungskraft muss nicht vorhanden sein. Die Betreuerin oder der Betreuer nutzen das gemeinschaftliche Bad. Dieses muss jederzeit zugänglich sein. Gleiches gilt für die Küche. Die Betreuungskraft darf den Herd und den Kühlschrank nutzen, um für sich zu kochen. Essen und Trinken wird ihr gestellt. Es besteht ein vertraglicher Anspruch auf freie Verpflegung.

Der persönliche Rahmen

Eine 24-Stunden-Betreuung erfordert von beiden Seiten ein gewisses Maß an Toleranz. Jeder Mensch hat seine Eigenheiten. Dennoch ist es klug, die Aufgaben im Vorfeld klar zu definieren. Was wird von der Betreuungsperson erwartet? Welche Aufgaben soll sie übernehmen?

Gute Vermittlungsagenturen wie die Brinkmann Pflegevermittlung berücksichtigen solche Erwartungen bei der Suche. Die Vermittlungsagentur berät auch, wenn es während der Betreuungsphase zu Unstimmigkeiten kommt. Oft lassen sich diese in einem Gespräch zwischen Vermittler, Angehörigen, pflegebedürftigen Menschen und Betreuungskraft klären. Sollten die Differenzen zu groß sein, sucht die Vermittlungsagentur zeitnah Ersatz.

Sie möchten zur 24-Stunden-Pflege beraten werden? Vereinbaren Sie mit uns einen kostenfreien Beratungstermin.

Von Brinkmann Pflegevermittlung GmbH

Die Brinkmann Pflegevermittlung ist eine der führenden Vermittlungsagenturen in der „24-Stunden-Pflege“. Das Familienunternehmen vermittelt seit mehr als 12 Jahren bundesweit osteuropäische Betreuungskräfte.

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