Missverständnis in der 24-Stunden-Pflege
Was leistet eine 24-Stunden-Pflege? Und was nicht? Oft herrschen falsche Vorstellungen darüber vor, welche Aufgaben eine Betreuungskraft übernimmt und wann sie zur Verfügung steht.
Was leistet eine 24-Stunden-Pflege? Und was nicht? Oft herrschen falsche Vorstellungen darüber vor, welche Aufgaben eine Betreuungskraft übernimmt und wann sie zur Verfügung steht.
Um Missverständnis und Ärger zu vermeiden, ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren. Wir zeigen Ihnen die häufigsten Missverständnisse auf.
Inhaltsverzeichnis
Kein Mensch kann 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, 52 Wochen im Jahr für einen anderen Menschen da sein. Das ist weder körperlich noch psychisch möglich, noch lässt es das deutsche Arbeitsrecht zu. Die Erwartung ständiger Verfügbarkeit kommt von der missverständlichen Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“, die sich in den vergangenen Jahrzehnten für diese Art der Betreuung eingebürgert hat.
Die offizielle Bezeichnung lautet „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“. Diese Bezeichnung drückt viel besser aus, worum es sich bei dieser Dienstleistung handelt. Aber was sich einmal in den Köpfen festgesetzt hat, ist schwer wieder herauszubekommen.
Wichtig zu wissen: Die Arbeitszeit einer Betreuungskraft, die bei Ihnen oder Ihren Angehörigen wohnt, darf im Durchschnitt acht Stunden täglich nicht überschreiten. Die Arbeitswoche darf nicht mehr als sechs Tage umfassen. Zur Arbeitszeit zählt auch die Bereitschaftszeit, also die Zeit, in der die Betreuungskraft vor Ort sein muss, um eine Aufgabe zu erledigen. Das heißt in der Praxis, wenn die Betreuerin oder der Betreuer nachts bereitstehen muss, hat er am Tag frei.
„Meine Mutter hat jetzt eine polnische Pflegerin.“ Diesen Satz haben wahrscheinlich schon sehr viele Menschen in ihrem persönlichen Umfeld gehört. ‚Polnische Pflegerin‘ war lange Zeit ein Synonym für 24-Stunden-Betreuungskraft.
Es stimmt, in den ersten Jahren, als sich diese Dienstleistung nach der Öffnung des EU-Binnenmarktes in Deutschland immer mehr verbreitete, waren die Betreuungskräfte überwiegend weiblich und kamen aus Polen. Das hat sich inzwischen geändert. Rund ein Viertel der Betreuungskräfte sind Männer. Viele Pflegende kommen aus Bulgarien, Rumänien, den baltischen Staaten oder Tschechien und der Slowakei.
Männer helfen oft Männern, da diese sich so wohler bei der Körperpflege und bei intimen Verrichtungen fühlen. Oder sie übernehmen Pflegepersonen, bei denen körperliche Kraft gefragt ist. Professionelle Vermittlungsagenturen wie die Brinkmann Pflegevermittlung fragen daher im Vorfeld nach, ob ein männlicher Betreuer gewünscht oder ratsam ist.
Einige Angehörige hoffen, mit einer 24-Stunden-Pflege aller Verpflichtungen entledigt zu sein. „Jemand ist bei meiner Mutter, jemand kümmert sich um meinen Vater, ich bin raus.“ Dem ist leider nicht so.
Natürlich bietet eine 24-Betreuungskraft die Sicherheit, dass im Alltag und auch im Notfall, ein Mensch in der Nähe der Eltern oder Großeltern ist. Aber ganz ohne die Mithilfe der Kinder oder Enkelkinder geht es nicht. Sie sind erste Ansprechpartner.
Viele organisatorische Dinge können die Betreuungskräfte nicht leisten. Gerade bei Seniorinnen oder Senioren, die an Demenz leiden, müssen die Angehörigen noch vieles regeln. Aber das gute Gefühl, dass der oder die geliebte Angehörige nicht allein ist, das leistet die 24-Stunden-Pflege.
Die 24-Stunden-Pflege ist kein Ersatz für einen ambulanten Pflegedienst. Auch wenn der Volksmund von 24-Stunde-Pflege spricht, ist der Begriff hier missverständlich. Gemeint ist die Grundpflege. Unter Grundpflege versteht man Tätigkeiten wie Hilfe beim Waschen, Duschen, Zähneputzen oder beim An- und Auskleiden. Das Füttern pflegebedürftiger Menschen gehört ebenfalls zur Grundpflege. Und auch Aufgaben wie der tägliche Einkauf werden von der 24-Stunden-Kraft übernommen.
Die medizinische Pflege müssen examinierte Pflegekräfte verrichten. Und in der Regel sind die Betreuerinnen und Betreuer nicht examiniert. Das heißt, Aufgaben wie Blutdruck messen, eine Spritze setzen, Medikamente verabreichen oder medizinische Dokumentation, dürfen die 24-Stunden-Kräfte nicht ausüben. Die 24-Stunden-Betreuung ergänzt hier die ambulante Pflege. Das gilt spätestens ab einem Pflegegrad 3 der betreuten Person.
Eine 24-Stunden-Pflege ist mittlerweile ein wichtiger Baustein in der häuslichen Versorgung von alten und pflegebedürftigen Menschen. Dennoch müssen die Kosten für die häusliche Betreuung von den Familien getragen werden.
Die Pflegeversicherung kommt nicht für die 24-Stunden-Pflege auf. Aber: Menschen mit bescheinigter Pflegebedürftigkeit können das Pflegegeld für die 24-Stunden-Betreuung einsetzen. Das gilt ab Pflegestufe 2 und für Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.