24-Stunden-Pflege: Das Wichtigste im Überblick
Im Alter in den eigenen vier Wänden leben zu können, ist für viele Menschen der größte Wunsch. Die sogenannte 24-Stunden-Pflege macht diesen Traum in vielen Fällen möglich. So funktioniert sie.
Im Alter in den eigenen vier Wänden leben zu können, ist für viele Menschen der größte Wunsch. Die sogenannte 24-Stunden-Pflege macht diesen Traum in vielen Fällen möglich. So funktioniert sie.
Immer mehr Familien entscheiden sich dafür, ihre pflegebedürftigen Angehörigen von einer osteuropäischen Betreuungskraft pflegen zu lassen. Die Betreuerinnen und Betreuer leben im Haushalt und unterstützen die Seniorinnen und Senioren im Alltag und der Pflege.
Was leistet die Betreuungskraft und für wen eignet sie sich? Wie funktioniert eine legale Anstellung? Was kostet eine 24-Stunden-Pflege? Und welche finanziellen Hilfen können in Anspruch genommen werden?
Inhaltsverzeichnis
Das Grundprinzip der 24-Stunden-Pflege ist: Eine Betreuerin oder ein Betreuer lebt in der Wohnung oder im Haus einer pflegebedürftigen Person, hilft ihr im Haushalt, bei der Körperpflege, beim Einkaufen und bei der Mobilität und verbringt Zeit mit ihr.
Zu den hauswirtschaftlichen Aufgaben gehören Putzen, Aufräumen, Einkaufen und Kochen. Die sogenannte Grundpflege beinhaltet die Körperpflege. Sie waschen, duschen oder baden die Seniorinnen und Senioren, kämmen ihr Haar, putzen die Zähne und helfen beim Toilettengang. Auch beim Aus- und Anziehen greifen sie unter die Arme. Oder sie führen die Löffel, die Gabel oder das Glas beim Essen und Trinken.
Eine weitere Aufgabe, die unter dem Begriff Pflege zusammengefasst wird, ist die sogenannte aktivierende Pflege. Hier geht es darum, ältere Menschen zu motivieren, sich zu bewegen, weiter am sozialen Leben teilzunehmen oder sie aufzumuntern. Dies steigert das Wohlbefinden und die Lebensqualität erheblich.
Denn im Alter ist Gesellschaft wichtig. Und diese bieten Betreuerinnen und Betreuer im vertrauten Umfeld. Sie lesen vor, spielen mit ihnen oder begleiten sie auf Spaziergängen. Für manche Menschen ist dies die wichtigste Aufgabe.
Grundsätzlich kann jeder eine 24-Stunden-Pflege in Anspruch nehmen. Die einzige wirkliche Voraussetzung ist, dass ein Zimmer oder eine Wohnung für die Betreuungskraft zur Verfügung steht. In der Praxis nehmen meist Menschen mit einer festgestellten Pflegebedürftigkeit diese Dienstleistung in Anspruch. Das sind Menschen, die altersbedingt in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder an einer Krankheit leiden.
Viele der Betreuten leiden unter Demenz. Gute Betreuungskräfte haben Erfahrung mit dementen Menschen. Auch Patientinnen und Patienten nach einem Schlaganfall oder einer Krebsdiagnose nutzen die Möglichkeit, begleitet ins Leben zurückzufinden oder ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen.
Als Kurzzeitbetreuung ist die 24-Stunden-Pflege ebenfalls beliebt. Etwa, wenn sich Menschen nach einer Operation erholen müssen oder wenn die pflegenden Angehörigen im Urlaub oder anderweitig verhindert sind.
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Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Betreuungskräfte keine medizinische Versorgung durchführen dürfen. Dies ist nur examinierten Pflegekräften erlaubt. Unter medizinischer Pflege versteht man unter anderem das Setzen von Spritzen, das Wechseln von Verbänden, das Messen des Blutdrucks und das Verabreichen von Medikamenten.
Es gibt im Wesentlichen drei Wege, eine Betreuungskraft legal zu beschäftigen, wobei das Entsendemodell die gängigste Variante ist.
Natürlich ist eine 24-Stunden-Pflege mit hohen Kosten verbunden. Schließlich stellt ein Mensch einem anderen Menschen seine ganze Arbeitszeit und Arbeitskraft zur Verfügung. Auch wenn die Betreuungskräfte in der Regel aus Osteuropa kommen, gilt für sie das deutsche Arbeitsrecht. Das heißt, sie erhalten mindestens den deutschen Mindestlohn, Betreuerinnen und Betreuer mit Erfahrung auch mehr.
Ein Pauschalbetrag kann weder für das Entsendemodell noch für selbstständige oder angestellte Betreuungskräfte genannt werden. Die Familien müssen jedoch mit einem Betrag zwischen 2.500 und 3.000 EUR rechnen.
Grundsätzlich müssen die Familien die Summe allein stemmen. Der Staat oder die Pflegeversicherung kommen nicht für die 24-Stunden-Pflege auf. Es gibt jedoch verschiedene Optionen, die Kosten zu reduzieren.
Zum einen kann das Pflegegeld ab Pflegestufe 2 angerechnet werden. Es beträgt derzeit je nach Pflegestufe zwischen 316 und 901 EUR monatlich. Zum anderen können Sie das Geld für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege einsetzen. Bei der Verhinderungspflege lassen sich maximal 130 EUR monatlich anrechnen.
Außerdem besteht die Möglichkeit für Sie, die 24-Stunden-Pflege als „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuerlich geltend zu machen. Bis zu 4.000 EUR im Jahr können von der Steuerlast abgezogen werden.
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